FL - AGB

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Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen
und Leistungen. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen bedürfen
der schriftlichen Vereinbarung und Anerkennung durch uns.

2. Angebote und Abschlüsse
Unsere Angebote sind stets freibleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle
Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.

3. Preise
Die Preise verstehen sich netto Kasse + gesetzlicher Mehrwertsteuer. Erhöhen sich die
Gestehungskosten, Steuern, Zölle oder Frachtkosten seit Vertragsabschluß, so gilt der
am Tage der Lieferung bestehende Preis.

4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung in der angegebenen Frist hat pünktlich nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
Der Kaufpreis ist spätestens am 15. des der Lieferung folgenden Monats fällig.
Aufrechnungen von Gegenforderungen sind unzulässig, wenn die Gegenforderung von uns
nicht als fällig anerkannt bzw. rechtskräftig festgestellt ist. Wechsel und Schecks werden
von uns nur zahlungshalber angenommen. Die Hereingabe von Wechseln bedarf der
schriftlichen Vereinbarung. Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Käufer. Bei
Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung werden sämtliche, auch zwischenzeitlich
gestundete Forderungen sofort fällig. Der Verkäufer ist in diesem Falle berechtigt, weitere
Lieferungen nur gegen Vorkasse zu tätigen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe
des jeweiligen Diskontsatzes der Landeszentralbank zuzüglich 4 % und Provision gem.
der jeweiligen Banksätze berechnet.

5. Lieferungen
Die Lieferfristen und –termine gelten stets nur annähernd. Wir werden uns bemühen,
sie fristgerecht einzuhalten. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung unserer endgültigen
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
Die Lieferfrist gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die
Absendung ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich ist. Die Rechnungslegung erfolgt
dann mit dem Tag der Versandbereitschaftsmeldung.

Arbeitskämpfe, Höhere Gewalt oder unvorhergesehene außergewöhnliche Ereignisse, wie
hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien den Verkäufer für die Dauer
ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferfrist. In einem
solchen Fall kann der Käufer eine Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb
einer angemessenen Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer
zurücktreten.
Teillieferungen bzw. Teilberechnungen sind zulässig. Schadenersatzansprüche des
Bestellers wegen Nichteinhaltung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.

6. Maße, Gewichte, Güten
Abweichungen von Maßen, Gewichten und Güten sind nach DIN für Stahl und Eisen
bzw. im Rahmen der geltenden Übung zulässig.
Die Gewichte werden von den Wiegemeistern unserer Wiegestelle festgestellt und sind
für die Berechnung ab Lager und ab Werk maßgebend.
Falls bahnamtliche Verwiegung gewünscht wird, ist dies besonders zu vereinbaren. Die
Kosten hierfür gehen zu Lasten des Käufers.

7. Mängel, Gewährleistung
Mängel der Ware sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Eingang der
Ware unter sofortiger Einstellung der Bearbeitung schriftlich anzuzeigen. Nicht rechtzeitig
erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Erkennung schriftlich zu rügen, in jedem
Falle innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware.
Mangelhafte Ware nehmen wir zurück und ersetzen sie durch einwandfreie Ware, sofern
die Berechtigung der Beanstandung von uns anerkannt wird. Schadenersatzansprüche
jeglicher Art, sowie Rücktrittsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, solange noch Forderungen des Verkäufers
und der mit ihm verbundenen Firmen gegen den Käufer offenstehen und/oder bei der sog.
Scheck-/Wechsel-Finanzierung die gegebenen Wechsel oder Schecks nicht vollständig
eingelöst sind.
Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
Für den Fall der Verbindung, Verwischung oder Verarbeitung erhält der Verkäufer das
anteilige Mieteigentum entsprechend den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit vom Besteller die Auskunft zu fordern, die zur
Geltendmachung seines Eigentums und der an ihn abgetretenen Forderungen notwendig
sind.

9. Ausschluß der Übersicherung
Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um (25)
Prozent übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe
verpflichtet.

 

10. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Siegen. Wir sind berechtigt, auch am
Sitz des Bestellers zu klagen. Für die Vertragsbestimmungen gilt deutsches Recht.

11. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsverbindung unwirksam sein, so gelten
an ihrer Stelle die Regeln des BGB-Gesetzes in entsprechender Anwendung. Alle übrigen
zulässigen Bedingungen bleiben rechtsverbindlich.